Wohnungsübergabe: Das Protokoll entscheidet
Die meisten Auseinandersetzungen am Ende eines Mietverhältnisses lassen sich am Anfang verhindern – mit einer halben Stunde Sorgfalt bei der Übergabe.
Warum das Protokoll so wichtig ist
Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ohne dieses Dokument steht bei Auszug Behauptung gegen Behauptung, und in der Praxis geht das zu Lasten des Vermieters. Fotos mit Datum, unterschrieben von beiden Seiten, sind das beste Beweismittel, das Sie kostenlos bekommen können.
Was hineingehört
Räume und deren Zustand einzeln, Böden, Wände, Fenster, Türen, Sanitärobjekte, Küche mit Geräten, vorhandene Mängel mit Ort und Umfang. Dazu alle Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Wärme mit Zählernummer, die Anzahl der übergebenen Schlüssel je Schließung sowie Hinweise auf Besonderheiten – Rauchwarnmelder, Anschlüsse, Fernbedienungen.
Einzug: Erwartungen klären
Nutzen Sie den Termin, um Abläufe zu erklären: wo die Hauptabsperrung sitzt, wie gelüftet werden sollte, wann und wie abgerechnet wird, wer bei Störungen erreichbar ist. Wer beim Einzug erklärt, wie Feuchtigkeit entsteht, hat deutlich seltener Schimmeldiskussionen im dritten Winter.
Auszug: Mängel richtig festhalten
Trennen Sie klar zwischen vertragsgemäßer Abnutzung und Schäden. Abgelaufene Teppiche und Dübellöcher in üblichem Umfang sind normale Nutzung. Schäden dagegen – Brandflecken, ausgebrochene Fliesen, Wasserschäden – gehören mit Kostenschätzung ins Protokoll. Setzen Sie dem Mieter für behebbare Punkte eine angemessene Frist zur Nacherfüllung, bevor Sie selbst beauftragen.
Kaution und Abrechnung
Die Kaution dürfen Sie einbehalten, solange und soweit Ihnen Ansprüche zustehen – für die noch offene Betriebskostenabrechnung ist ein angemessener Teilbetrag zulässig. Rechnen Sie zügig ab und zahlen Sie den Rest aus. Eine schnelle, nachvollziehbare Kautionsabrechnung ist der letzte Eindruck, den ein Mieter von Ihnen behält – und der Grund, warum er Sie weiterempfiehlt oder nicht.
Kurz zusammengefasst
- ✓Protokoll bei Einzug und Auszug, unterschrieben
- ✓Zählerstände mit Zählernummer erfassen
- ✓Schlüssel je Schließung zählen
- ✓Abnutzung und Schaden klar trennen
- ✓Kaution zügig und nachvollziehbar abrechnen
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die Bewertung Ihres Einzelfalls stehen Ihnen die Beratungsangebote des Vereins Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg zur Verfügung.
