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Technik & Energie

Energieausweis und Heizung: Pflichten für Vermieter

Bei Energie und Heizung sind in den letzten Jahren mehrere Pflichten hinzugekommen. Die wichtigsten betreffen jeden Vermieter – unabhängig von der Objektgröße.

Energieausweis bei der Vermietung

Wer eine Wohnung neu vermietet, muss den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und dem Mieter nach Vertragsschluss eine Kopie übergeben. Schon in der Immobilienanzeige sind Pflichtangaben zu machen: Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger der Heizung, Baujahr und Energieeffizienzklasse. Fehlen sie, drohen Bußgelder – und Wettbewerber wie Mietinteressenten achten darauf.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis beruht auf den Abrechnungsdaten der letzten drei Jahre und ist günstiger; der Bedarfsausweis bewertet die Bausubstanz und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Für kleinere älteren Wohngebäude ohne bestimmte Sanierungsstandards ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Beide sind zehn Jahre gültig – prüfen Sie das Ausstellungsdatum, bevor Sie in die Vermarktung gehen.

Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnen

Die Heizkostenverordnung verlangt, dass mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch abgerechnet werden. Rechnen Sie nicht verbrauchsabhängig ab, darf der Mieter seinen Anteil um 15 Prozent kürzen. Achten Sie auf fernablesbare Zähler: Neu installierte Geräte müssen fernablesbar sein, Bestandsgeräte werden schrittweise umgestellt.

Unterjährige Verbrauchsinformation

Sind fernablesbare Zähler vorhanden, müssen Sie den Mieter monatlich über seinen Verbrauch informieren. Das übernimmt in der Regel der Messdienst, sofern es beauftragt ist – prüfen Sie Ihren Vertrag. Die Kosten sind umlagefähig, die Information selbst ist Pflicht und wird bei Versäumnis mit einem Kürzungsrecht sanktioniert.

CO₂-Kosten aufteilen

Die Kosten der CO₂-Bepreisung für Erdgas und Heizöl werden zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Maßgeblich ist bei Wohngebäuden ein Stufenmodell: Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters. Die Aufteilung ist in der Heizkostenabrechnung auszuweisen – ein Punkt, den Abrechnungen aus Eigenregie häufig übersehen.

Kurz zusammengefasst

  • Energieausweis bei Besichtigung vorlegen
  • Pflichtangaben in jede Anzeige
  • Mindestens 50 % verbrauchsabhängig abrechnen
  • Monatliche Verbrauchsinformation sicherstellen
  • CO₂-Kosten korrekt aufteilen und ausweisen

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die Bewertung Ihres Einzelfalls stehen Ihnen die Beratungsangebote des Vereins Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg zur Verfügung.

Heizkosten übernehmen wir

Ablesung terminieren, Daten beim Messdienst einreichen, Abrechnung prüfen und die Verbrauchsinformation im Blick behalten – Teil unseres Buchhaltungsmoduls.

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